Verfahren 3. März: Freisprüche für Antifas
2 Prozesse = 2 Freisprüche und neue Ermittlungsverfahren gegen die Polizei. Das ist die eindeutige Bilanz zweier Gerichtsprozesse gegen antifaschistische Protestler, die am 3. März 2012 in Münster-Sprakel an der Anreise nach Münster gehindert wurden und denen die Staatsanwaltschaft vorwarf, dabei „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ begangen zu haben. Beide Angeklagten wurden bei der brutalen Räumung einer Regionalbahn in Sprakel verletzt. Das „Keinen Meter“-Bündnis fordert nun, gegen die Polizisten wegen „Körperverletzung im Amt“ zu ermitteln.
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Dresden 2011: 22 Monate Haft für Megaphon-Durchsagen
Der Berliner Antifaschist Tim wurde am 16. Januar 2013 vom Amtsgericht Dresden zu einer 22-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der nicht vorbestrafte 36jährige soll nach Einschätzung des Gericht bei den Anti-Nazi-Blockaden am 19. Februar 2011 mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Als Begründung für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Beleidigung reichte dem Richter eine verpixelte Polizeifilmaufnahme, ein Megaphon in der Hand, der Ausspruch „alle nach vorn“ und die vermeintlich abschreckende Wirkung des Urteils. Dresden habe Ausschreitungen im Februar „satt“ und damit müsse endlich „Schluss sein“, so das Gericht. Mit dem Urteil soll ein Exempel statuiert werden.
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