Redebeitrag auf der „Kein Schlussstrich“-Demo in Münster

Liebe Freundinnen und Freunde,

Schon bevor heute der Urteilsspruch im NSU-Prozess in München gefallen ist, war klar, was dieses Verfahren nicht leisten konnte – und was das Gericht und allen voran die Bundesanwaltschaft auch gar nicht leisten wollten: die Aufklärung der Verstrickung der Verfassungsschutzbehörden in das Netzwerk des NSU. Die terroristische Gruppe NSU war kein Trio; Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe waren nicht von der Neonazi-Szene abgeschottet. Die unmittelbar nach dem 4.11.2011 entstandene Erzählung vom Trio, an der die Bundesanwaltschaft hartnäckig und wider aller Fakten festhält, dient der Entlastung und soll den Blick auf die Frage verstellen, wie nah staatliche Stellen den drei untergetauchten Neonazis aus Jena gekommen sind und was sie über ihren Aufenthaltsort, die Waffenbeschaffung, ihre Raubüberfälle, die Sprengstoffanschläge und ihre Mordtaten wussten.

Hier kommen vor allem die V-Leute ins Spiel. V-Leute sind Neonazis, die den Geheimdiensten oder der Polizei Informationen liefern. Als Gegenleistung erhalten sie Honorare und andere Vergütungen und all zu oft schützt sie ihre Kooperation mit den staatlichen Stellen vor Strafverfolgung.

Zschäpe und ihre beiden toten „Kameraden“ entstammten der Jenaer Sektion des „Thüringer Heimatschutzes“, einer großen Neonazikameradschaft, die maßgeblich von zwei V-Leuten aufgebaut und angeführt wurde: Tino Brandt und Kai Dalek. Als die drei 1998 „untertauchten“, nachdem die Polizei ihre Bombenwerkstatt gefunden hatte, wurden sie von der Szene in Chemnitz aufgenommen und geschützt. Wie in Thüringen war auch die sächsische Szene von V-Leuten geradezu durchsetzt. Die wichtigsten Unterstützungsleistungen für die Flüchtenden wurden von Neonazis der Organisation „Blood & Honour“ durchgeführt. Auch in den Führungskreisen von „Blood & Honour“ waren zahlreiche V-Leute aktiv, u.a. der Anführer der Thüringer Sektion und der Deutschland-Chef von „Blood & Honour“ arbeiteten für den Verfassungsschutz. In den vergangenen fünf Jahren sind nach und nach eine ganze Reihe dieser V-Leute enttarnt worden. Insgesamt kann man von 30 bis 40 V-Leuten im Umfeld der drei ausgehen. Einige Neonazis, die in der ersten Phase der Flucht halfen und die enge Kontakte zu den München angeklagten NSU-Unterstützern Ralf Wohlleben und Carsten Schulze hatten, arbeiteten später mit dem Verfassungsschutz zusammen.

Nach einigen Jahren zogen die drei Untergetauchten von Chemnitz nach Zwickau. Die zentrale Person der dortigen Szene war der V-Mann Ralf Marschner. Ein Freund Marschners wohnte schräg gegenüber eines Unterschlupfes der drei. Es gibt glaubwürdige Zeugenaussagen, wonach Beate Zschäpe mehrfach in einem von Marschner betriebenen Geschäft gesehen wurde und Mundlos in dessen Baufirma gearbeitet haben soll. Zudem gibt es Fahrzeuganmietungen von Marschner, deren Zeitraum mit NSU-Morden korrespondieren. Die Nebenklage im Münchener Prozess wollte deshalb Marschner als Zeugen vernehmen, doch das Gericht kam diesen Anträgen nicht nach. Auch die Untersuchungsausschüsse konnten Marschner nicht habhaft werden, er lebt jetzt in der Schweiz.

Trotz dieser erdrückenden Zahl von einflussreichen V-Leuten und Zeugenaussagen behaupten die Verfassungsschutzbehörden bis heute, sie hätten keiner Informationen zum Aufenthaltsort der drei Jenaer Nazis gehabt, hätten von dem NSU vor November 2011 nichts gehört und auch nichts von den Morden und Anschlägen vernommen. Eine Aussage, die offenkundig unwahr ist. Eine Lüge, um die Geheimdienstbehörden zu schützen.

Das ganze Ausmaß des Wissens und der Verstrickung kann aber nicht ermittelt werden, weil der Verfassungsschutz von Beginn an die Aufklärung sabotierte, weil er vertuschte und verdunkelte – und sich dabei auf die Unterstützung der Bundesanwaltschaft verlassen konnte. Er bediente sich dabei nicht nur der großflächigen „Erinnerungslücken“ seiner Mitarbeitenden und dem Verweis auf Geheimhaltungsvorschriften, um z.B. den Untersuchungsausschüssen Akten vorzuenthalten. Bereits am 11.11.2011 – Karnevalsbeginn – startete das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln (!) eine große Schredderaktion, bei der Akten von sieben V-Leuten aus Thüringen vernichtet wurden, die bis heute nicht vollständig rekonstruiert werden konnten. Behauptete der Verfassungsschutz im Anschluss, man habe nur routinemäßig Akten vernichtet, die eigentlich längst gelöscht sein sollten, so ist mittlerweile bewiesen, dass dies eine Lüge war. Es handelte sich um eine gezielte Aktion. Der verantwortliche Referatsleiter „Lothar Lingen“ hatte dies 2014 in der Vernehmung bei der Bundesanwaltschaft zugegeben. Er sagte: „Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der – ja nun heute noch intensiver gestellten – Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei eigentlich nicht informiert gewesen sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was ja aber nicht der Fall war.“, so „Lingen“.

Die Nebenklage in München wollte Lingen als Zeugen vernehmen, doch das Gericht lehnte auch dies ab. Die Bundesanwaltschaft behauptete öffentlich, dass es sich um Vertuschung gehandelt haben könne, sei reine Spekulation. Zu dem Zeitpunkt, als die Bundesanwaltschaft dies verlautbarte, hatte sie aber – im Gegensatz zu den anderen Verfahrensbeteiligten in München – natürlich Kenntnis vom „Geständnis“ Lingens in der Vernehmung. Dass diese Vernehmung überhaupt existierte, wurde erst Ende 2016 durch den Bundestags-Untersuchungsausschuss bekannt.

Die Identität von sechs der sieben vernichteten V-Leute-Akten sind noch unbekannt. Wer die Neonazi-Spitzel waren, weiß nur der Verfassungsschutz – und hält es weiter geheim. Ein Strafverfahren gegen Lingen wegen der Aktenvernichtung hat die Staatsanwaltschaft Köln übrigens eingestellt.

Auch in NRW gibt es einen besonders krassen Fall, in dem der Verfassungsschutz die Ermittlungen sabotierte. Dies betrifft den Anschlag in der Probsteigasse 2001 mit einer heimtückischen Sprengfalle. Von dem Täter wurde direkt nach der Tat eine Phantombildzeichnung gemacht, die keinerlei Ähnlichkeit mit Böhnhardt oder Mundlos aufweist. Aber sie ähnelt stark dem Kölner Neonazi Johann H., der seit 1989 im Dienst des NRW-Verfassungsschutz steht. Einer Mitarbeiterin beim Bundesamt für Verfassungsschutz war im Februar 2012 diese Ähnlichkeit auf einem Foto in ihren Akten aufgefallen. Doch dieses Foto behielten die Verfassungsschutzämter unter Verschluss. Zwar informierten sie das die NSU-Ermittlungen leitende BKA über die entdeckte Ähnlichkeit, die Polizeiermittler*innen bekamen aber nur einen Teil der Infos – und keine Fotos. Denn der Verfassungsschutz behauptete, keine Fotos von dem V-Mann in seinen Akten zu haben. Und die im Internet recherchierten Fotos stufte er als „vertraulich“ ein, damit die BKA-Ermittler sie nicht in die Finger bekamen. Die mussten sich mit Fotomontagen und einem qualitativ schlechten Foto begnügen. Resultat: Die Augenzeug*innen konnten niemanden wieder erkennen. Die Spur wurde zugemacht. Dabei hatte man weitere Verdachtsmomente ermittelt: der V-Mann war bereits 1985 wegen eines Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt worden und hatte als Sportschütze Zugang zu Schwarzpulver.

Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft hatten mal wieder ihr Ziel erreicht: Ermittlungen, die V-Leuten und dem Geheimdienst gefährlich werden könnten, wurden unterbunden. Zwei Jahre später wurde die Spur durch einen Beweisantrag der Nebenklage in München bekannt (dieser wurde natürlich abgelehnt). Die Kölner Antifa veröffentlichte ein Foto von Johann H., auf dem die Ähnlichkeit ebenfalls stark war. Dieses Foto legte ein BKA-Ermittler den Augenzeug*innen vor, die jetzt eine Ähnlichkeit erkannten. Der Polizist wollte weiter ermitteln, doch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft herrschte ihn an, auf gar keinen Fall etwas in der Sache zu unternehmen. Damit war die Spur endgültig kaputt. Es gab keine Gegenüberstellung, keine Alibiüberprüfung, keine Vernehmung des Verdächtigen.

Zugleich müssen wir festhalten: es gibt keine objektiven Beweise, dass Böhnhardt und Mundlos die Bombe in der Probsteigasse legten; es gibt Indizien, die vielmehr dagegen sprechen. Deshalb hält auch der NRW-Untersuchungsausschuss einen dritten Täter für wahrscheinlich.

Ich möchte es an Beispielen hierbei belassen. Es ließen sich weitere aufzählen. Über den Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme, der sich zur Tatzeit am Tatort des Mordes an Halit Yozgat in Kassel befand, dem letzten Mord der Ceska-Serie, habe ich noch gar nicht gesprochen… Das Bild hat deutliche Konturen: Der Verfassungsschutz ist über seine V-Leute in den NSU-Komplex verstrickt. Das Wissen über den NSU vor November 2011 muss viel größer gewesen sein, als nun behauptet wird. Nachgewiesener Weise gab es auch Wissen, was zur Ergreifung der flüchtigen Drei geführt hätte und damit die Mordserie aller Wahrscheinlichkeit nach verhindert hätte. Diese Wissen wurde nicht genutzt. Warum? Darauf können wir keine schlüssige Antwort geben, es würde sehr schnell sehr spekulativ werden.

Deswegen möchte ich etwas anderes betonen: Die NSU-Aufklärung hat uns in aller Deutlichkeit vor Augen geführt, dass der Verfassungsschutz ein unkontrollierbarer, nicht-demokratischer Apparat ist, dessen Treiben verheerende Folgen hat. Es dient nicht der Sicherheit, es dient nicht dem Kampf gegen Neonazis, sondern letztendlich hat der Verfassungsschutz in den vergangenen Jahrzehnten die Naziszene mit-aufgebaut und gestärkt. In keinster Weise hat er irgendetwas zur Aufklärung der Morde und Anschläge beigetragen – weder vor noch nach November 2011. Vielmehr hat er mit seinem Handeln den institutionellen Rassismus der den Betroffenen und Angehörigen der Mordopfer des NSU wiederfahren ist und weiterhin wiederfährt unterstützt und gestärkt. Ein Geheimdienst stellt eine erhebliche Gefahr für eine demokratische Gesellschaft dar. Es gibt nur eine richtige Konsquenz: Der Verfassungsschutz muss abgeschafft werden!

Obwohl der NSU sicherlich der größte Skandal in der Geschichte des Verfassungsschutzes war, und trotz der vor allem 2012 lautstarken Kritik, sind seine Befugnisse nicht beschnitten worden. Im Gegenteil, er wurde in den vergangenen Jahren kräftig aufgerüstet. Und er will immer mehr. Aktuell sollen vor allem die Kapazitäten zur Überwachung des Internets, Messangern und sozialen Netzwerken sowie das Hacken unserer Computer und Handys ausgebaut werden. Dieser Entwicklung müssen wir uns mit aller Kraft entgegen stellen. Machen wir uns keine Illusionen: Geheimdienste bleiben stets Machtapparate der Regierungen, mit denen sie gegen unliebsame Bewegungen vorgehen und kritische Stimmen diffamieren wollen – und diese finden sich zu zu allererst auf der Linken. Auch wenn`s die politisch Verantwortlichen nicht mehr hören wollen, müssen wir es immer wieder sagen: Verfassungsschutz auflösen!

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