Stoppt den autoritären Staat! Stoppt das neue Polizeigesetz

„Trojaner“ für die Polizei, die Ausrüstung von Einsatzkräften mit Tasern, die Legalisierung von „Racial Profiling“, die umfassende Videoüberwachung „gefährlicher Orte“ und die Ausweitung von Präventivhaft, Kontakt- und Betretungsverboten. Wie geplant wandelt NRW auf den Spuren Bayerns, denn das dortige neu verabschiedete Polizeigesetz soll ein krasses Vorbild für künftige Änderungen in allen Bundesländern sein: Die schwarz-gelbe Landesregierung will noch vor der Sommerpause eine Novellierung des Polizeigesetzes [1] durch den Landtag bringen, was die Befugnisse und Maßnahmen der Polizei massiv ausbauen wird. Naturgemäß wird dies gleichsam zu massiven Einschnitten der Bürger:innenrechte und rechtstaatlichen Prinzipien führen.

Zentral für die neuen Befugnisse im überarbeiteten Polizeigesetz für NRW ist der neu eingeführte Begriff der „drohenden Gefahr“.[2] Die Polizei soll bereits dann tätig werden können, wenn sie das Vorliegen einer konkreten Gefahr nicht ausreichend belegen kann. Im Klartext: Wenn sie den Verdacht auf eine möglicherweise zukünftig drohende Straftat weder konkret begründen noch zeitlich einordnen kann. Die bloße Vermutung reicht aus. Dies ist die Ausweitung der bislang geltenden Konstruktion einer „konkreten Gefahr“, welche jedoch selbst weniger „konkret“ war, als anzunehmen: In der Regel konnte bereits von einer konkreten Gefahr ausgegangen werden, ohne dass die Begehung einer Straftat vonnöten war. Ausschlaggebend war ausschließlich die polizeiliche Einschätzung, ob die Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung – auch dies ein überraschend weitläufiger Begriff – in naher Zukunft wahrscheinlich war.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu im Falle von besonders schwerwiegenden (terroristischen) Bedrohungen im Einzelfall zulässigen Ausnahmen von der bisherigen Rechtsprechung soll nun also als neue Allgemeinverfügung für die Polizei dienen. Verfassungsrechtlich eine äußerst fragwürdige Konstruktion, aber das hat Sicherheitspolitiker:innen noch nie davon abgehalten, Fakten zu schaffen – der Klageweg ist schließlich lang und kostspielig und bis dahin kann die Polizei auch auf wackeliger Rechtsgrundlage ohne Risiko agieren. Die seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in diversen Gesetzesnovellierungen, beginnend bei den sogenannten „Otto-Katalogen“, gerichtlichen Entscheidungen und nicht zuletzt im medialen und politischen Diskurs auf den Weg gebrachte Vorverlagerung polizeilichen Handelns und die stetige Ausweitung polizeilicher Befugnisse werden mit dem neuen Polizeigesetz damit in NRW so gut wie abgeschlossen.

Das neue Polizeigesetz in NRW ist Ausdruck der autoritären Formierung des Staates, die von der ganz großen Koalition der Inneren Sicherheit, bestehend aus den Regierungsparteien im Bund und in den Ländern, den Lobbyist:innen der „Polizeigewerkschaften“ [3] und anderer „Sicherheitsexpert:innen“, voran getrieben wird. Das am 15. Mai, trotz großer Proteste, in Bayern verabschiedete Polizeiaufgabengesetz ist nur das extremste Beispiel eines umfassenden Trends.

Wenn vom Rechtsruck die Rede ist, dann wird dieser viel zu oft auf die Erfolge der AfD reduziert. Aber der Rechtsruck in der „Sicherheitspolitik“ kommt weitestgehend ohne die AfD aus. Sie ist dabei nur eine randständige Akteurin, der die Rolle zu kommt, mittels Angstkampagnen die Bereitschaft zur Akzeptanz autoritärer Verhältnisse innerhalb der Bevölkerung zu vergrößern. „Oft ist es der AfD angesichts von medial und politisch inszenierten Paniken kaum noch möglich, eine striktere Sicherheitspolitik und polizeiliche Praxis zu fordern, als die von den Parteien der großen Koalition praktizierte.“ [4]

Diese autoritäre Entwicklung ist keineswegs neu, sie nimmt nur immer rasanter Geschwindigkeit auf. Oberflächlich betrachtet sind es vor allem zwei Herausforderungen, die zur Legitimation dieser Politik herangezogen werden. Zunächst die Gefahr (islamistischer) Terroranschläge, denn auf nahezu jeden größeren terroristischen Anschlag in Europa folgten reflexhaft durchgeführte Gesetzesverschärfungen, die aber die Gefahr terroristischer Attacken gar nicht mindern, sondern lediglich Ausdruck einer hilflosen Symbolpolitik sind. Die hat aber Folgen. Wenn nach jedem Anschlag eine Reaktion seitens der Politik erwartet wird, dann folgt Gesetzesverschärfung auf Gesetzesverschärfung. Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien sind da nur lästig und stehen der Staatsmacht im Weg. Geheimdienste und Polizei nutzen die Taten erfolgreich, um mehr Personal, mehr Geld und mehr Ausrüstung zu bekommen. Als Beispiel sei hier auf die Ausstattung der Polizei mit Sturmgewehren nach den Terroranschlägen von Paris verwiesen, was Ausdruck der Militarisierung der Polizei ist. Die großen Skandale der vergangenen Jahre (NSU, NSA) hatten für die verwickelten Behörden hingegen keine negativen Konsequenzen.

Zweitens werden Migrations- und Fluchtbewegungen für eine Verschärfung der Sicherheitspolitik instrumentalisiert. Seit 2015 die Krise der Festung Europa durch eine kurze Periode der autonomen Migration auch in Deutschland sicht- und spürbar wurde, etablieren die konservative wie auch die extreme Rechte das Narrativ eines (drohenden) „Kontrollverlustes“ für ihre Zwecke. Dieser angebliche Kontrollverlust wird vor allem daran festgemacht, dass der „machtlose“ Staat und seine Organe nicht mehr in der Lage wären, die Bevölkerung, womit insbesondere die weiße Mehrheit mit deutschem Pass gemeint ist, vor Gefahren zu schützen, die ihr durch (äußere) Feinde droht. So formulieren es die Apologet:innen in diversen Parteien, vor allem jedoch CSU, AfD und NPD, seit Jahren.

Es wird das Bild eines Staates konstruiert, der bzw. dessen Beamt:innen den Angriffen seiner „Feinde“ zunehmend hilflos gegenüber steht. Ob vermeintliche „No-Go Areas“ für die Polizei im Ruhrgebiet, angeblich „geöffnete“ Grenzen oder der seit Jahren beklagte anhaltende Verlust des Respektes vor der Uniform – einzelne Vorgänge oder erklärbare Mechanismen werden grundlegend zum Anlass genommen, die existenzielle Frage nach dem Fortbestand von Staat und gesellschaftlichem Zusammenhalt zu stellen. Darunter geht im medialen perpetuum mobile der „Sicherheitspolitik“ nichts mehr. Wobei der gesellschaftliche Zusammenhalt wiederum ebenso nur für die weiße Mehrheitsgesellschaft und die “gut Integrierten” von Belang sein soll. Denn dass schwarze Menschen, People of Color und Geflüchtete in Deutschland nicht selten den rassistischen Zusammenhalt gegen sie spüren, ist für den Staat hierbei zu vernachlässigen.

All dies geschieht entgegen jeglicher Statistiken – auch der polizeieigenen – und objektiv messbarer Entwicklungen. Was zählt, ist das subjektiv empfundene Sicherheitsgefühl, nicht die statistisch verifizierten stetig rückläufigen Kriminalitätsstatistiken. Und eben jenes Gefühl lässt sich durch Äußerungen im politischen und medialen Diskurs leicht beeinflussen. Eine Taktik, auf die sich Strateg:innen der konservativen und extremen Rechten seit Jahren spezialisiert haben.

War das Feindbild des Staates im Jahr 2001 und den Folgejahren noch stark von einem von außen kommenden islamistischen Terrorismus geprägt, der mit den Kriegen in Afghanistan und im Irak bekämpft werden sollte, hat sich das Feindbild in den letzten 15 Jahren deutlich gewandelt. Statt klar definierbarer äußerer Feinde verschmelzen die Bereiche „innerer“ und „äußerer“ Sicherheit vollständig, was sich auch in der zunehmenden Militarisierung der Polizei, z.B. im Aufbau paramilitärischer Einheiten wie der BFE+, zeigt. Damit einher geht auch die immer weiter fortschreitende Aufweichung des von den Alliierten nach 1945 aus guten Gründen eingeführten Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten. Mit dem BKA soll eine Art „deutsches FBI“ entstehen, die als Scharnier zwischen Geheimdiensten und Polizei fungiert und die selbst mit immensen nachrichtendienstlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet wird bzw. es bereits ist.

Der Staat wird so seit Jahren für die Herausforderungen einer zunehmend komplexeren und unsichereren Welt „gewappnet“ und innerhalb dieses Vorhabens als autoritäre Formation gegen die „eigene Bevölkerung” in Stellung gebracht. Wir erleben, wie Polizei und Geheimdienste sich zunehmend jeglicher gesellschaftlichen Kontrolle entziehen und mehr und mehr als selbstständige politische Akteur:innen auftreten. Wenn die Polizei beim G20-Gipfel in Hamburg Gerichtsurteile kurzerhand ignoriert, demonstrationsfreie Zonen schafft und brutal verteidigt, ist das mehr als ein individuelles Fehlverhalten der eingesetzten Beamt:innen. Es ist Ausdruck einer Gesellschaftsordnung, die nur noch in Freund-Feind-Schemata denkt. Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Und zwar auf einer existenziellen Ebene. Wer Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen und staatlichem Handeln äußert, wird als Feind:in betrachtet und gerät ins Visier der Exekutive. Dabei ist es fast egal, auf welche Art und Weise die Kritik geäußert wird, ausschlaggebend ist nur, auf wessen Seite die Kritiker:innen vermeintlich stehen. Anders ist es kaum zu erklären, warum Anwält:innen, die Asylsuchende vertreten mit der gleichen Vehemenz verunglimpft und ausgegrenzt werden, wie Aktivist:innen, die Akte des zivilen Ungehorsams organisieren und jene, die das staatliche Gewaltmonopol durch militante Aktionen zumindest temporär in Frage stellen. Alle werden vom autoritären Staat als Bedrohung angesehen und entsprechend vehement bekämpft.

Diese autoritäre Formierung, die sich auch in zahlreichen anderen Staaten Europas beobachten lässt, findet vor dem Hintergrund der Mehrfachkrise des Kapitalismus statt. Um die ungerechte Gesellschafts- und Weltordnung angesichts aktueller und künftig zu erwartender Krisen aufrecht zu erhalten, wird der staatliche Machtapparat ausgebaut und seiner demokratischen Beschränkungen Stück für Stück entledigt. Auch in einer im Weltmaßstab reichen Gesellschaft wie der Bundesrepublik führt die neoliberal ausgerichtete Wirtschafts- und Sozialpolitik zu zunehmend ungesicherten Lebensverhältnissen. Wo die soziale Integration von Teilen der Bevölkerung nicht länger angestrebt wird, setzen die Herrschenden auf Repression, um Unzufriedenheit, Opposition und abweichendes Verhalten unter Kontrolle zu halten. Zugleich soll der starke Staat auch ein Identifikationsobjekt für diejenigen bilden, die zwar selbst gesellschaftlich „unten“ sind, die aber dem Versprechen etwas abgewinnen können, „ihr Staat“ greife jetzt mal endlich richtig durch – gegen „Fremde“, „Unangepasste“, „Linke“…

Das neue Polizeigesetz in NRW ist Ausdruck dieser zunehmenden autoritären Formierung und des anhaltenden Rechtsrucks in Deutschland. Es wäre daher falsch, die Debatte auf einzelne technische Aspekte wie den Staatstrojaner oder Taser zu verengen, obwohl es zahllose gute Gründe gegen diese Instrumentarien gibt. Stattdessen müssen wir klarstellen, welch immenses Gefahrenpotenzial eine Polizei, die allein auf Basis von Mutmaßungen agieren kann, für alle Bürger:innen, insbesondere auch für linke Bewegungen, darstellt. Widerstand gegen diese Angriffe auf die Demokratie „von oben“ ist dringend notwendig, nicht nur um bestehende Freiheiten zu verteidigen, sondern ebenso um die Handlungsspielräume für gesellschaftlichen Wandel zum Besseren – also zu mehr Freiheit, mehr Gleichheit und mehr Solidarität – zu erhalten. Damit endlich alles anders werden kann, müssen wir diese Verschlechterungen abwehren.

Es ist auch naiv zu glauben, dass es so schlimm nicht kommen werde. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt doch: Zur Verfügung stehende polizeiliche und geheimdienstliche Mittel werden umfassend genutzt. Was zu anfangs noch zeitlich oder auf bestimmte Straftatbestände beschränkt war, erfährt mit der Zeit eine massive Ausweitung. Einmal beschlossene gesetzliche Regelungen werden nicht wieder zurückgenommen, selbst wenn der Anlass ihrer Einführung nicht mehr existiert.

Zudem sollte der Blick auf zukünftige Entwicklungen geweitet werden. Hinter den modischen Schlagworten von „Big Data“, „Smart Cities“ und „Predictive Policing“ verbirgt sich die Tatsache, dass noch nie in der Geschichte der Menschheit so viele Daten über uns produziert und gespeichert wurden, wie heute. Dieses persönlich tiefgreifende Datenmaterial wollen nicht nur kapitalistische Unternehmen nutzen, sondern auch Polizei und Geheimdienste, weil so eine umfassende Überwachung ermöglicht wird. Deshalb wollen die „Sicherheitspolitiker:innen“ unsere Telefone und Computer hacken, deshalb wird Videoüberwachung des öffentlichen Raumes früher oder später mit automatisierter Gesichtserkennung verzahnt werden, deshalb sollen unter dem Slogan „Predictive Policing“ die Daten zur „Vorhersagbarkeit“ von Straftaten genutzt werden. Gerade hier zeigen sich deutlich die Gefahrenpotentiale des neuen Polizeigesetzes, weil statistische Daten über unsere (potentielle) Schuld oder Unschuld bestimmen, noch bevor eine konkrete Straftat auch nur geplant ist. „Jeder Mensch ist ein ‘potentieller Gefährder’ – eine Kategorie, die viel Unsicherheit schafft. Auch eine unfaire Behandlung aufgrund von (unterstellter) Gruppenzugehörigkeit wäre kein Fehler des Systems, sondern immanent.“[5] Selbstlernende, intelligente“ Algorithmen und Systeme fußen weitgehend auf bloßer Statistik und sind stark abhängig von den Daten, aus denen sie „lernen“. Stereotypen und Diskriminierungen in diesen Daten werden dabei gleich mit übernommen. Gruppenbezogene Diskriminierung liegt somit im Wesen selbstlernender Big-Data-Methoden, die auf eine Gesellschaft angewendet werden.

An dieser Stelle noch ein anderer Ausblick in eine, hoffentlich nie Wirklichkeit werdende, Zukunft: Was passiert, wenn eine extrem rechte Partei wie die AfD eines Tages den Innenminister stellt? Wie wird sie das vorhandene Instrumentarium nutzen? Zu erwarten ist, dass sie keinerlei rechtsstaatliche Bedenken davon abhalten werden, diese heute geschaffenen Mittel zur exzessiven Verfolgung ihrer „Feinde“ einzusetzen. Hier sollte man sich wirklich keine Illusionen machen. Ein solches Szenario hatten die Alliierten nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor Augen, weswegen sie darauf drängten, „Hindernisse“ für polizeiliches und geheimdienstliches Handeln zu installieren, um zu verhindern, dass die Polizei auf gleiche Art und Weise zu einem Instrument für Diktatur und Verbrechen werden könnte wie während des Nationalsozialismus. Allen Beteiligten war damals mehr als bewusst, dass Vertrauen an dieser Stelle nicht angebracht war.

Dieses blinde Vertrauen in die Polizei und ihre Integrität wird derzeit aber oftmals gefordert, wenn Kritik am neuen Polizeigesetz geäußert wird. Man solle der Polizei vertrauen und könne sich sicher sein, dass diese die neuen Befugnisse verhältnismäßig und im Sinne aller einsetzen würde, hieß es wiederholt aus dem Innenministerium. Doch dieses Vertrauen sollte niemand haben. Deshalb rufen wir euch auf, euch dem Weg in den autoritären Staat zu widersetzen. Durch die Anhörung von Expert:innen im Landtag, bei der massive Zweifel am aktuellen Gesetzesentwurf geäußert wurden, ist die Abstimmung bereits verschoben worden. Die angekündigten „Nachbesserungen“ werden vor allem dazu dienen, der Polizei rechtliche Sicherheit zu verschaffen und nicht dazu, ihre Befugnisse zu reduzieren.

Wir wollen kein „besseres“ Polizeigesetz – wir wollen mehr Freiheit, mehr Gleichheit und mehr Solidarität! Und das ohne Kontrolle, Überwachung und Polizeigewalt! Und wir wollen dafür sorgen, dass auch auf der Straße der Unmut über die Pläne der Landesregierung deutlich wird. Am 7. Juli wird es in Düsseldorf eine Großdemonstration gegen das Polizeigesetz geben, bereits am 22. Juni werden wir in Münster auf die Straße gehen. Macht mit! Noch ist es nicht zu spät!

Anmerkungen
[1] Der Gesetzesentwurf findet sich hier.
[2] siehe dazu ausführlich: Benjamin Derin: Weder Sicherheit noch Freiheit. Das neue Polizeigesetz des Landes NRW
[3] siehe zur Kritik an den Polizeigewerkschaften: Günter Born: „Körpersprache dieses Staates“. Polizei als politische Akteurin des autoritären Wandels
[4] Christian Meyer: Law & Order alternativ? Die Politik Innerer Sicherheit der AfD
[5] Nils Erik Flick: Nicht wirklich „smart“. Die Stadt als Daten-Ölfeld, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 115 (April 2018), S. 56.

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