Die Staatsanwaltschaft in Münster arbeitet nach den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 3.3. auf Hochtouren – und verschickt Strafbefehle und Vorladungen gegen Protestierende.
Was tun bei einer Vorladung der Polizei?
Es erhalten immer noch einzelne Personen Vorladungen zur Polizei, um Aussagen gegen sich selbst oder andere zu tätigen. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf Aussageverweigerung – daher kann die Vorladung einfach ignoriert werden. Bitte macht von eurem Recht, die Aussage zu verweigern Gebraucht. Aussagen belasten euch und andere. Wer eine Vorladung erhalten hat, sollte sofort Kontakt zu einer Rechtshilfegruppe aufzunehmen. Diese kann Betroffenen mit Rat und Tat und Kontakten zu Rechtsanwält*innen zur Seite stehen. Die Rechtshilfegruppe in Münster ist die Schwarz Rote Hilfe Münster (Kontaktmöglichkeit siehe unten).
Was tun bei einem Strafbefehl?
Darüber hinaus haben die ersten Menschen in den letzten Tagen Strafbefehle wegen vermeintlicher Straftaten erhalten. Wenn ihr davon betroffen seid, kontaktiert bitte ebenfalls kurzfristig die Rechtshilfegruppe. Außerdem solltet ihr in jedem Falle zunächst gegen alle Strafbefehle Widerspruch bei der ausstellenden Behörde, dem Amtsgericht Münster, einzureichen.
Hier zu reicht es, wenn der folgende Text an das Amtsgericht verschickt wird:
“Hiermit reiche ich Widerspruch gegen den Strafbefehl vom XX.XX.2012 mit dem Aktenzeichen …. ein.”
Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, die Frist ist auf dem Brief aufgeführt. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden und die Rechtshilfegruppe rät auch von weiteren Begründungen explizit ab. Eine Begründung kann – wenn sie notwendig oder sinnvoll erscheint – zu jedem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Kontakt zur Schwarz Roten Hilfe Münster
srh_muenster@yahoo.de
Der Schlüssel zur sicheren Kommunikation über PGP kann hier heruntergeladen werden.
Darüber hinaus bietet die Schwarz Rote Hilfe Münster an jedem ersten Montag im Monat von 20-21 Uhr eine offene Sprechstunde im “krachtz” (Nieberdingstraße8, Münster) an.
Das “Keinen Meter”-Bündnis unterstützt von Repression Betroffene
Doch dazu ist es notwendig, dass ihr euch bei uns (keinenmeter@riseup.net) oder der Rechtshilfegruppe (siehe oben) meldet. Außerdem benötigt das “Keinen Meter”-Bündnis noch immer Spenden, um Anwaltskosten zu zahlen und Betroffene zu unterstützten. Bitte spendet für die Arbeit des Bündnis auf folgendes Konto:
Bündnis Münster gegen Nazis
Konto-Nr. 91 666 800
Volksbank Münster eG
Bankleitzahl 401 600 50
Auch kleine Beträge helfen!
Wir lassen uns nicht kriminalisieren! Protest gegen Nazis ist notwendig!