Kein Schlussstrich – Unser Redebeitrag zum NSU-Urteil und rechtem Terror auf der Antifa-Demo in Dortmund am 2.11.19

Am 2.11.2019 demonstrierten rund 350 Menschen gegen einen Laden der extrem rechten Modemarke „Thor Steinar“ und rechte Strukturen in Dortmund. Wir beteiligten uns an der Dmeonstration und steuerten einen Redebeitrag zu rechtem Terror im Rückblick auf das im Juli 2018 ergangene Urteil im NSU-Prozess bei. Dieser ist eine erweiterte Fassung unseres Redebeitrages auf der „Kein Schlussstrich“-Kundgebung in Münster vom 11.07.2019.

Hier in voller Länge zum Nachlesen:

Liebe Freundinnen und Freunde,

daran, wie der NSU-Prozess gelaufen ist, lässt sich viel kritisieren. Wir möchten nur auf einen Punkt hinweisen: Das vor etwas mehr als einem Jahr in München gesprochene Urteil reduziert den NSU auf ein isoliertes Trio mit vier Helfern. Selbst der Angeklagte Andre Eminger, der nachweislich den engsten Kontakt zu drei untergetauchten Nazis hatte, wurde nicht als Mitglied der terroristischen Gruppe gewertet. Nach dem Urteilsspruch kamen er, ebenso wie der Mitangeklagte Ralf Wohlleben, auf freien Fuß. Die Zeit in der U-Haft hatte ihre Gefängnisstrafen bereits abgedeckt.

Das Urteil sendet ein fatales Signal an die zahlreichen anderen Unterstützerinnen und Unterstützer aus. Es lautet: Es passiert euch nichts, ihr kommt damit davon.

Wir müssen davon ausgehen, dass die noch laufenden Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen weitere Unterstützer und Unterstützerinnen bald sang- und klanglos eingestellt werden. Die Bundesanwaltschaft und die Verfassungsschutzbehörden haben kein Interesse daran, das ganze Ausmaß des NSU-Netzwerks aufzuklären. Ihr Interesse ist Staats-Schutz im Wortsinne. Das hieß in den letzten Jahren vor allem, Schutz von V-Leuten, Verdunklung ihrer Rolle und der sie führenden Verfassungsschützer.

Oder in den Worten des damaligen Geheimdienstkoordinators Hans-Dieter Fritsche vor dem Bundestag; „Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.“

Eine kleine Randbemerkung sei uns an dieser Stelle erlaubt: Fritsche, dieser oberste Hüter der deutschen Staatsgeheimnisse, wechselte nach der Regierungsübernahme der schwarz-blaubraunen Koalition in Österreich übrigens in den Stab des damaligen Innenministers Herbert Kickl, den er dann in Geheimdienst-Sachen beriet. Sein dienstliches Wissen nahm er natürlich mit und stellte es diesen Rechtsradikalen von der FPÖ zur Verfügung. Ein Verfahren wegen „Geheimnis- und Landesverrat“, wie es Fritsche damals gegen die Journalist*innen von netzpolitik.org angestrebt hatte, wurde gegen Fritsche natürlich nicht eingeleitet…

Doch zurück zur Wirkung des NSU-Urteils auf die militante Neonazi-Szene: Auch Stephan E. ist davon ausgegangen, er komme mit dem Mord an Walter Lübcke davon. Ein Hautpartikel mit seiner DNA-Spur führte schließlich zu seiner Verhaftung. Nach der Festnahme wurde schnell erklärt, Stephan E. sei ein “Schläfer” gewesen, der sich die letzten Jahre ins Private zurückgezogen und unauffällig gelebt hätte.

Eine Fehleinschätzung, die mittlerweile widerlegt wurde: Stephan E. wurde noch 2009 von der obersten Ebene des hessischen Verfassungsschutzes als “brandgefährlich” eingeschätzt, 2015 war er Thema einer Zeugenvernehmung einer Verfassungsschützerin bei einer geheimen Sitzung des hessischen Untersuchungsausschuss. Ungefähr zeitgleich besuchte er 2015 die Veranstaltung, auf der Walter Lübcke seine Solidarität mit Geflüchteten erklärte, war selbst ein Zwischenrufer. 2016 spendete er an die AfD Thüringen, 2018 besuchte er mit weiteren Neonazis eine AfD-Demo in Chemnitz. Davon, dass er “vom Radar verschwunden” wäre, kann nun wirklich nicht die Rede sein. Stephan E. ist mittlerweile auch noch Tatverdächtiger eines versuchten Mordes an einem Geflüchteten 2016 in Nordhessen. Die Einschätzung, Stephan E. wäre “brandgefährlich” war einer der wenigen Momente, in denen der VS richtig lag, aber einer der häufigen, in denen die Behörde trotzdem mal wieder nichts unternahm.

Stephan E. wurde von mindestens einem Neonazi unterstützt. Vieles spricht also für eine Tat eines Netzwerks. Klar ist aber auf jeden Fall: Stephan E. ist kein isolierter Außenseiter, sondern war seit Jahrzehnten Teil der militanten Neonazi-Szene in und um Kassel. Er hatte Kontakt zu wichtigen Personen von „Combat 18“, dem selbsterklärten „bewaffneten Arm“ des verbotenen Neonazi-Netzwerkes „Blood & Honour“.

Nach dem Mord an Walter Lübcke deutete Innenminister Horst Seehofer erstmals ein Verbot von Combat 18 an. Kurz darauf verklagte Marko G., Sänger der Dortmunder Rechtsrock-Band “Oidoxie”, die BILD-Zeitung wegen eines schlecht recherchierten Berichtes, das Landgericht Dortmund gab ihm am 30. Juli Recht. Die Zeitung darf nun nicht mehr behaupten, dass G. ein „Führungskader“ von C18 sei. Marko G., der mit “Oidoxie” u.a. eine Hymne auf Combat 18 geschrieben hat, behauptet, nie Mitglied von C18 gewesen zu sein.
Zwei Monate später sprang ihm der NRW-Verfassungsschutz zur Seite. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage hieß es, kein nordrhein-westfälisches Mitglied von C18 sei zugleich aktives Mitglied einer Rechtsrock-Band. Folglich zählt Marko G. aus Sicht der Behörden nicht zu C18, anders als vier Neonazis aus Dortmund und je ein Neonazi aus Hamm, Köln, Mönchengladbach und Waltrop. Eine eigene C18-Sektion hätten diese Neonazis aus Sicht des NRW-Verfassungsschutzes nicht gebildet.

Was in der Antwort der Landesregierung verschwiegen wird: Seit einiger Zeit tritt Marko G. mit einer Gruppe namens “Brothers of Honour” in Erscheinung. Seit Anfang 2019 tragen Personen, die der Gruppe zugerechnet werden können, schwarze Lederwesten („Kutten“) im Stile eines Rockerclubs, auf denen ein Gruppenlogo mit der Zahl 28 (dem Szene-Code für BH, also “Blood & Honour”) sowie Patches mit dem Code „28FF28“ und dem C18-Leitspruch „Whatever it takes“ angebracht sind. Zu “Brothers of Honour” haben sich die Behörden bislang nicht geäußert.
Die antifaschistische Gruppe NSU Watch NRW schrieb daraufhin, der Verfassungsschutz NRW stelle Marko G. eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ aus: „Kommt das C18-Verbot von Seehofer dann doch, wird der Neonazi aus Dortmund nicht betroffen sein.“

„Combat 18“ hat nicht erst seit der „Reunion“ vor einigen Jahren Strukturen in Deutschland. Bereits zu Zeiten der NSU-Morde gab es „Combat 18“-Zellen, u.a. in den Tatortstädten Dortmund – hier können Existenz der Zelle, ihre Mitglieder und ihre damalige Bewaffnung als gesichert gelten – und aller Wahrscheinlichkeit nach auch in Kassel.

Die Erkenntnisse über den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke und dessen Helfer müssen Anlass sein, auch den NSU-Mord an Halit Yozgat am 6.4.2006 genauer zu untersuchen. Dieser Mord war ein Schlüsselereignis in der NSU-Mordserie, denn danach wurde die Ceska-Serie abgebrochen. Am Tatort befand sich zur Tatzeit ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes: Andreas T., der angeblich weder die Pistolenschüsse gehört noch die Leiche von Halit Yozgat gesehen haben will; der sich nicht bei der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellte; und der – bis heute – von der Spitze der hessischen Regierung gedeckt wird.

Ein V-Mann von Andreas T., ein Neonazi namens Benjamin G., hatte enge Kontakte in die militante Kasseler Szene – auch zu den „Combat 18“-Nazis. Er muss auch Stephan E. gekannt haben. Mit diesem V-Mann telefonierte Andreas T. 2006 kurz bevor er sich in das Internetcafe von Halit Yozgat begab. Erst kürzlich gab das hessische Innenministerium dann bekannt, Andreas T. wäre mit Stephan E. “dienstlich befasst” gewesen. Eine Antwort, die wieder einmal noch mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet.

Es gibt aber noch mehr Nazis aus dem direkten Umfeld von Stephan E., die in den NSU-Ermittlungen auftauchen. Stephan E. besorgte sich seine Waffen von einem Neonazi aus dem Kreis Höxter. An diesen Waffenlieferanten vermittelte ihn wiederum ein Kasseler Neonazi namens Markus H.. Dieser wohnte in unmittelbarer Nähe des Internetcafes von Halit Yozgat und wurde 2006 von der Polizei überprüft, da er auffällig oft die Fahndungsseite der Polizei aufrief. Auch Markus H. entstammt der militanten Kasseler Neonazi-Szene. Ebenso wie übrigens Corryna G., eine militante Neonazistin, die in der Zeit vor dem Mord an Halit Yozgat bei Freigängen aus der Haft mehrfach dessen Internetcafe aufsuchte. Alle genannten Neonazis aus Kassel haben bzw. hatten Kontakte zu einem der führenden Köpfe von „Combat 18“, nämlich zu Stanley R..

Sind also die gleichen Neonazis, die vielleicht schon Unterstützungshandlungen beim NSU-Mord an Halit Yozgat begangen haben, auch für den Mord an Walter Lübcke verantwortlich? Diese Frage ist dringend zu klären!

Es muss aber auch betont werden: Rechte Morde, Anschläge und Anschlagspläne haben nicht erst seit dem NSU-Urteil im letzten Jahr zugenommen. Diese Entwicklung setze früher ein – und sie ist auf das engste verknüpft mit der rassistischen Agitation gegen Geflüchtete und Zuwanderer*innen. Die rechte Gewalt nahm bereits ab 2014 massiv zu.
Eine wesentliche Kraft, deren Hetze dazu beiträgt, dass Einzelne oder Gruppen zu dem Ergebnis kommen, jetzt helfe nur noch Gewalt, um den beschworenen Untergang des deutschen Volkes abzuwenden, ist die AfD. Durch die AfD und ihr Umfeld wurde Lübcke überhaupt erst als „Volksverräter“ und Ziel markiert.

Die AfD reagierte wie üblich: Ein Teil ihrer Funktionäre verunglimpfte den Ermordeten weiter – so nannte Wolfgang Gedeon den Mord an Lübcke einen „Vogelschiss“ – andere wie Alice Weidel brillierten mit einer Mischung aus Heuchelei und Unverschämtheit. Weidel schrieb: „Abrüstung ist das Gebot der Stunde“, damit meinte sie aber nicht ihr eigenes Klientel, sondern ergänzte „die GroKo vergiftet das politische Klima in Deutschland spätestens seit 2015“.

Wie reagierte der Rest der Politik? Aus der CDU war erst mal wenig zu hören. Dann machte Peter Tauber deutlich, dass er seiner ehemaligen Parteifreundin Erika Steinbach eine Mitschuld an der Hetze gegen Lübcke gab – so weit so treffend. Was Tauber dann jedoch in die Diskussion warf, war jedoch Ausdruck autoritärer Staatsvorstellungen: Man könne doch bei “Verfassungsfeinden” mal über den Entzug von Grundrechten, z.B. der Versammlungsfreiheit, nachdenken. Genauso falsch sind und waren übrigens die Forderungen, erneut die Kompetenzen des Verfassungsschutzes zu erweitern.

Die naheliegendste Forderung wurde aus Kreisen der herrschenden Politik nicht formuliert: Endlich mit der unsäglichen Hetze gegen Migrant*innen aufzuhören, endlich die nationalistische Stimmungsmache beenden, endlich die Menschenrechtsverletzungen und die Politik der Abschottung und Entrechtung einzustellen!

Doch dies wird von der herrschenden Politik nicht kommen. Diese Forderungen müssen wir – immer wieder und lautstark – erheben. Denn die herrschende Politik wird auch künftig das nationalistische Ticket ziehen, weil es ihr einziger Umgang mit den multiplen Krisenerscheinungen des Kapitalismus ist.

Diese Krisen und das Erstarken des Nationalismus werden von der extremen Rechten als historische Chance gesehen: Hetze, Gewalt auf der Straße und rechter Terror sollen Krisen und Konflikte so weit verschärfen, bis sie vollends eskalieren und die Gelegenheit für einen gewaltsamen Umsturz eröffnen, so das Kalkül. Wahlerfolge, Angriffe und Attentate werden als Fanale verstanden und sollen andere ermutigen, ebenfalls zuzuschlagen. Nach diesem Muster agierte auch der Attentäter von Halle – ein vielleicht einzeln handelnder Täter, aber eingebunden in eine extrem rechte Bewegung und somit alles andere als alleine.

Diese Form von rechter Gewalt und Terror wird nicht durch neue Sicherheitsgesetze oder die Aufrüstung von Polizei und Verfassungsschutz zu stoppen sein. Rechten Terror zu stoppen, erfordert praktische Solidarität mit den Betroffenen, unabhängige Recherche, stetigen politischen Druck auf die Verantwortlichen und nicht zuletzt die konsequente Bekämpfung der extremen Rechten durch antifaschistische Strukturen – auf allen Ebenen und mit allen notwendigen Mitteln!

Kein Schlussstrich – Rassismus bekämpfen – Verfassungsschutz auflösen!

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